Altersvorsorge für Geschäftsführer , was muss man beachten?

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Als Geschäftsführer eines Unternehmens haben Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Kunden und Partner. Sie sind oft sehr gut bezahlt, aber auch stark gefordert. Altersvorsorge für Geschäftsführer | Um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge kümmern. Denn die gesetzliche Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstil zu finanzieren.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu ergänzen. Dabei zahlen Sie oder Ihr Arbeitgeber Beiträge in eine Versorgungseinrichtung ein, die Ihnen später eine Rente auszahlt. Die bAV bietet Ihnen viele Vorteile:

Altersvorsorge für Geschäftsführer in der Tabellendarstellung

Altersvorsorge für Geschäftsführer

– Profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen, da die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe von der Einkommensteuer befreit sind.
– Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, da die Beiträge nicht als Arbeitslohn gelten.
– Sie erhalten eine lebenslange Rente, die Ihnen ein regelmäßiges Einkommen im Alter sichert.
– Sie können Ihre Hinterbliebenen absichern, indem Sie eine Witwen- oder Waisenrente vereinbaren.

Für Geschäftsführer stehen grundsätzlich alle Durchführungswege der bAV zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Welcher Durchführungsweg für Sie am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:

– Rechtsform und Beteiligung am Unternehmen
– Höhe des Einkommens und der gewünschten Versorgungsleistung
– Ihrer Risikobereitschaft und Flexibilität
– Ihrer persönlichen Präferenz und Lebenssituation

Die bAV für Geschäftsführer ist ein sehr komplexes Thema, das viele rechtliche und steuerliche Besonderheiten aufweist.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen, der Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt und Ihnen ein individuelles Angebot erstellt.

Wenn Sie mehr über die bAV für Geschäftsführer erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind ein unabhängiger Berater für betriebliche Altersvorsorge und haben langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Was ist eine gute Altersvorsorge für Geschäftsführer eines Unternehmens?

Als Geschäftsführer eines Unternehmens haben Sie eine hohe Verantwortung und verdienen ein gutes Gehalt. Doch wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus? Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um Ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine private Absicherung zu kümmern.

Eine Möglichkeit, die Ihnen dabei helfen kann, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei zahlen Sie oder Ihr Arbeitgeber jeden Monat einen Teil Ihres Gehalts in eine Versorgungseinrichtung ein, die Ihnen später eine Rente auszahlt. Die bAV bietet Ihnen viele Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: Die Beiträge zur bAV sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt, Sie sparen Geld, das Sie sonst an den Fiskus oder die Krankenkasse abführen müssten.
  • Hohe Rendite: Die bAV kann Ihnen eine höhere Rendite als andere Anlageformen bieten, da Sie von den günstigen Konditionen der Versorgungseinrichtungen profitieren.
  • Insolvenzschutz: Die bAV ist vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger geschützt, falls Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
  • Hinterbliebenenschutz: Die bAV sichert auch Ihre Angehörigen ab, falls Ihnen etwas zustößt. Sie können einen Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder als Begünstigte benennen, die dann eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Altersvorsorge Geschäftsführer | Für die bAV stehen Ihnen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, wie zum Beispiel:

  • Direktversicherung: Dabei schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Lebensversicherung ab, die er an Sie verpfändet. Sie sind der Versicherte und der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung.
  • Pensionskasse: Dabei zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge in eine rechtlich selbstständige Einrichtung ein, die Ihnen später eine Rente auszahlt. Sie sind der Begünstigte der Pensionskassenleistung.
  • Pensionsfonds: Dabei zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge in einen rechtlich selbstständigen Fonds ein, der Ihr Geld am Kapitalmarkt anlegt und Ihnen später eine Rente auszahlt. Sie sind der Begünstigte der Pensionsfondsleistung.
  • Unterstützungskasse: Dabei zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge in eine rechtlich unselbstständige Einrichtung ein, die von Ihrem Arbeitgeber oder einem Dritten getragen wird. Die Unterstützungskasse zahlt Ihnen später eine Rente aus. Sie sind der Begünstigte der Unterstützungskassenleistung.
  • Pensionszusage: Dabei sagt Ihr Arbeitgeber Ihnen verbindlich zu, Ihnen später eine Rente zu zahlen. Die Pensionszusage wird in der Bilanz Ihres Arbeitgebers als Verbindlichkeit ausgewiesen. Sie sind der Begünstigte der Pensionszusage.

Welcher Durchführungsweg für Sie am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Ihrer Rechtsform: Als Geschäftsführer eines Einzelunternehmens, einer GbR, einer OHG oder einer KG können Sie keine bAV abschließen. Als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG können Sie nur dann eine bAV abschließen, wenn Sie nicht Kommanditist sind und die GmbH nicht nur dazu dient, die KG zu verwalten. Als Geschäftsführer einer GmbH, einer KGaA oder einer AG können Sie grundsätzlich eine bAV abschließen, wenn Sie nicht am Unternehmen beteiligt sind oder nur eine Minderheitsbeteiligung haben. Wenn Sie am Unternehmen beteiligt sind und eine beherrschende Stellung haben, können Sie nur unter bestimmten Bedingungen eine bAV abschließen, sonst drohen steuerliche Nachteile.
  • Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.